AGB - Kleingedruckt, aber wichtig!
Bitte lesen Sie sich das Kleingedruckte in Ruhe durch, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Diese werden Inhalt des Beherbergungsvertrages und ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften.
1. Anmeldung bei Fördezimmer Kiel - Appartement Vermietung
Die Anmeldung erfolgt formfrei. Ich bitte Sie jedoch, sich schriftlich
anzumelden. Sie können uns ihre Anmeldung per E-mail senden oder auch faxen. Der Vertrag kommt mit der Annahme zustande. Sie erhalten dann umgehend eine Buchungsbestätigung von mir.
Weicht die Buchungsbestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist Fördeblick Kiel sowie Fördezimmer Kiel an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Beherbergungsvertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 15% des Gesamtpreises auf das Fördeblick Kiel Konto fällig. Der Restbetrag muss bis 30 Tage vor Anreise auf mein Konto eingegangen sein.
2. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf meiner Homepage: www.fördeblick-kiel.de und den insoweit bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
3. Anreise und Verfügbarkeit für den Gast
Über Fördeblick Kiel, Fördezimmer Kiel oder der Tourist Information Kiel Marketing gebuchten Unterkünfte sind ab 16.00 Uhr und bis 19.00 Uhr, sonstige Leistungen bis zum vereinbarten Zeitpunkt für den Gast frei-, bzw. bereit zu halten. Anreise nach 19.00 Uhr sind direkt mit dem Fördeblick Kiel abzustimmen. Danach sind die Unterkünfte für das Fördeblick Kiel wieder frei verfügbar, es sei denn, eine spätere Ankunft des Gastes ist garantiert.
Sollte ein Gast ohne Mitteilung nicht anreisen gelten die Regelungen unter Ziffer 5.
4. Umbuchungen
Fördeblick Kiel verpflichtet sich, gegebüber dem Gast keine Umbuchungsentgelte zu erheben.
Als Umbuchung im Sinne der vorstehenden Bestimmungen gelten folgende Vorgänge:
a) Es ändern sich die Namen der Gäste
b) Der Ankunftstermin verschiebt sich nach vorn (frühere Ankunft) für im Übrigen gleich bleibende bzw. verlängerte Aufenthalte der einzelnen Gäste.
c) Der Abreisetermin ändert sich für im Übrigen gleich bleibende bzw.
verlängerte Aufenthalte der einzelnen Gäste.
d) Die Anzahl der Gäste wird erweitert.
5. Storno, Kündigung, Rücktritt oder Nichterscheinen des Gastes
Im Falle des Rücktritts des Gastes vom Beherbergungsvertrag bleibt nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 537 BGB) der Anspruch des Fördeblick Kiel auf Bezahlung des vollen vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen.
Fördeblick Kiel hat jedoch eine anderweitige Verwendung der Unterkunft, um die er sich im Rahmen den gewöhnlichen Geschäftsbetriebes bemühen muss, um ersparte Anwendungen anrechnen lassen.
Fördeblick Kiel wird dem Gast im Falle seines Rücktritts folgende Kosten in Rechnung stellen:
bei Ferienwohnungen/Appartements und
Übernachtungen ohne Frühstück 90%
des vereinbarten Gesamtpreises.
6. Internetbuchungen
Bei Buchungen über das Internet gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Direktbuchung einer Übernachtung.
7. Haftung
Fördeblick Kiel haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der auf meiner Homepage angegebenen Beherbergunsleistungen sowie der gewissenhaften und korrekten Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
8. Haftungsausschluss
Fördeblick Kiel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angaben des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Vertragsbestandteil der Leistungen von Fördeblick Kiel sind.
1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
2. Zugangsdaten
3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.
Für folgende Lebenslagen sieht das Bundesmeldegesetz künftig zusätzlich zu den bereits geltenden Ausnahmen weitere Ausnahmen von der Meldepflicht vor:
- Wer in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet ist, und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden. Die Anmeldung muss künftig für diese weitere Wohnung erst nach Ablauf von sechs Monaten erfolgen.
- Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach dem Ablauf von drei Monaten.
- Solange Bürgerinnen und Bürger in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet sind, müssen sie sich nicht anmelden, wenn sie in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen.