AGB - Kleingedruckt, aber wichtig!
Bitte lesen Sie sich das Kleingedruckte in Ruhe durch, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen an. Diese werden Inhalt des Beherbergungsvertrages und ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften.
1. Anmeldung bei Fördezimmer Kiel - Appartement Vermietung
Die Anmeldung erfolgt formfrei. Ich bitte Sie jedoch, sich schriftlich
anzumelden. Sie können uns ihre Anmeldung per E-mail senden oder auch faxen. Der Vertrag kommt mit der
Annahme zustande. Sie erhalten dann umgehend eine Buchungsbestätigung von mir.
Weicht die Buchungsbestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist Fördeblick Kiel sowie Fördezimmer Kiel an das neue
Angebot 10 Tage gebunden. Der Beherbergungsvertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 15% des Gesamtpreises auf das Fördeblick Kiel Konto
fällig. Der Restbetrag muss bis 30 Tage vor Anreise auf mein Konto eingegangen sein.
2. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf meiner Homepage:
www.fördeblick-kiel.de und den insoweit bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
3. Anreise und Verfügbarkeit für den Gast
Über Fördeblick Kiel, Fördezimmer Kiel oder der Tourist Information Kiel Marketing gebuchten Unterkünfte
sind ab 16.00 Uhr und bis 19.00 Uhr, sonstige Leistungen bis zum vereinbarten Zeitpunkt für den Gast frei-, bzw. bereit zu halten. Anreise nach 19.00 Uhr sind direkt mit dem Fördeblick Kiel
abzustimmen. Danach sind die Unterkünfte für das Fördeblick Kiel wieder frei verfügbar, es sei denn, eine spätere Ankunft des Gastes ist garantiert.
Sollte ein Gast ohne Mitteilung nicht anreisen gelten die Regelungen unter Ziffer 5.
4. Umbuchungen
Fördeblick Kiel verpflichtet sich, gegebüber dem Gast keine Umbuchungsentgelte zu erheben.
Als Umbuchung im Sinne der vorstehenden Bestimmungen gelten folgende Vorgänge:
a) Es ändern sich die Namen der Gäste
b) Der Ankunftstermin verschiebt sich nach vorn (frühere Ankunft) für
im Übrigen gleich bleibende bzw. verlängerte Aufenthalte der einzelnen Gäste.
c) Der Abreisetermin ändert sich für im Übrigen gleich bleibende bzw.
verlängerte Aufenthalte der einzelnen Gäste.
d) Die Anzahl der Gäste wird erweitert.
5. Storno, Kündigung, Rücktritt oder Nichterscheinen des Gastes
Im Falle des Rücktritts des Gastes vom Beherbergungsvertrag bleibt nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 537
BGB) der Anspruch des Fördeblick Kiel auf Bezahlung des vollen vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen.
Fördeblick Kiel hat jedoch eine anderweitige Verwendung der Unterkunft, um die er sich im Rahmen den
gewöhnlichen Geschäftsbetriebes bemühen muss, um ersparte Anwendungen anrechnen lassen.
Fördeblick Kiel wird dem Gast im Falle seines Rücktritts folgende Kosten in Rechnung stellen:
bei Ferienwohnungen/Appartements und
Übernachtungen ohne Frühstück 90%
des vereinbarten Gesamtpreises.
6. Internetbuchungen
Bei Buchungen über das Internet gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Direktbuchung einer
Übernachtung.
7. Haftung
Fördeblick Kiel haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der auf
meiner Homepage angegebenen Beherbergunsleistungen sowie der gewissenhaften und korrekten Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
8. Haftungsausschluss
Fördeblick Kiel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der
Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angaben des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Vertragsbestandteil der
Leistungen von Fördeblick Kiel sind.
9. Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seiner Unterkunft einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes in in der Unterkunft eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum
Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des
Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise
oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses
nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder
Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das
WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser
Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte
Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware
(z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an
digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der
Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht
einzuhalten. Er wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von
Filesharing-Programmen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem
Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss
er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
10. Bundesmeldegesetz
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.
Für folgende Lebenslagen sieht das Bundesmeldegesetz künftig zusätzlich zu den bereits geltenden Ausnahmen weitere Ausnahmen von der Meldepflicht vor:
- Wer in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde
gemeldet ist, und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden. Die Anmeldung muss künftig
für diese weitere Wohnung erst nach Ablauf von sechs Monaten erfolgen.
- Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im
Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach dem Ablauf von drei Monaten.
- Solange Bürgerinnen und Bürger in Deutschland
aktuell bei der Meldebehörde gemeldet sind, müssen sie sich nicht anmelden, wenn sie in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter
Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen.